Der Entwurf des Regionalplanes OWL 2040 bewegt die Gemüter und damit in Verbindung steht die aufgeworfene Fragestellung: „Wer hat eigentlich wann wen zu informieren?“
Das ist nicht immer anhand einer Blaupause oder Ablaufplanes zu beantworten, denn ein Aspekt dabei ist: wer ist eigentlich Herrscher eines Vorganges, eines Verfahrens und der endgültigen Entscheidung?
Weitere Aspekte können sein: Welche Bereiche und/oder Bürger*innen sind denn wann unmittelbar betroffen? Gibt es tatsächlich erhebliche Veränderungen in der gemeindlichen Struktur? Ab wann sind Auswirkungen erheblich?
Wir alle wissen, dass es gerade zu den letzten Punkten immer unterschiedliche Sichtweisen gibt! Das ist völlig in Ordnung, weil dabei auch ein Grad von persönlicher Betroffenheit eine Rolle spielen mag.
Wir alle, die wir hier in Verwaltung und Politik tätig sind, sind zur gesetzlichen und gewissenhaften Wahrnehmung unserer Aufgaben zum Wohle der Gemeinde verpflichtet, dazu gehört eben auch die Fragestellung, wie sich unsere Kommune unter sich immer wieder verändernden Rahmenbedingungen weiterentwickeln kann. Stillstand ist Rückschritt, das wollen wir nicht!
Ein jeweils gültiger Regionalplan ist so eine Rahmenbedingung. Regionalrat und Bezirksregierung in Detmold sind hier nicht nur die Entscheider, sondern auch Taktgeber im Hinblick auf definierte Vorgaben und Zeitfenster. Alle Kommunen waren aufgefordert, anhand dieser definierten Vorgaben auch in Zusammenarbeit mit Fachbüros und den Naturschutzbehörden entwicklungsfähige Flächen zu erfassen. Daraus ist der erste Entwurf des Regionalplanes OWL 2040 entstanden, der auf der Internetseite der Bezirksregierung öffentlich einsehbar war. Das ist in den Medien, und hier sei auch die Presse genannt, bekannt gemacht worden.
In öffentlichen Gremiensitzungen, die zuvor über die Presse bekannt gemacht wurden, ist der Entwurf vorgestellt und beraten worden, bevor eine Stellungnahme der Gemeinde Rödinghausen mit Ratsbeschluss auf den Weg gebracht wurde. Dazu wurde im Du & Ich, Ausgabe Februar 2021, informiert, verbunden mit dem Hinweis auf die Internetseite der Bezirksregierung sowie die Möglichkeit für die Bürger*innen von Rödinghausen, auch persönlich dazu Stellung zu nehmen.
Davon ist ja auch Gebrauch gemacht worden und das ist gut so.
Erst im Herbst 2022 wurden die Einwendungen und Hinweise, die in Detmold von der Gemeinde hinterlegt wurden, von dort kommentiert. Die Ergebnisse sind vor einigen Tagen im Fachausschuss in öffentlicher Sitzung vorgestellt worden. Und auch zu dieser Fachausschusssitzung wurde im Vorfeld in der Presse eingeladen. Gleichzeitig hat die Verwaltung im Du & Ich Ausgabe Februar 2023 über den aktuellen Stand informiert.
Sowohl im Ausschuss als auch im Du & Ich wurde darauf hingewiesen, dass der Entwurf incl. der eingearbeiteten Änderungen erneut öffentlich gemacht wird und dass es ein erneutes Beteiligungsverfahren in diesem Jahr geben wird. Und auch darauf, da bin ich mir ganz sicher, wird öffentlich hingewiesen. Gleiches wird im Bezug auf mögliche erneute Behandlungen in den Gremien so erfolgen!
Ich möchte hier auch noch einmal deutlich machen, dass ein Regionalplan zukünftige Potenziale in Bezug auf Flächenentwicklungen und Flächennutzungen aufzeigt. Letztendlich werden im Rat der Gemeinde Rödinghausen erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen Entscheidungen zu einzelnen Flächen im Hinblick auf konkrete Nutzungen gewerblicher oder wohnwirtschaftlicher Art getroffen, und auch hier gilt: immer unter Einbindung der Öffentlichkeit!
Und darüber hinaus haben die Eigentümer*innen von Flächen das letzte Wort.
Die SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Rödinghausen wird deshalb dem Beschlussvorschlag, eine Einwohnerversammlung zum Regionalplan OWL 2040 nicht durchzuführen, folgen.
Bernd Sacher
Fraktionsvorsitzender SPD Rödinghausen